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Ja, für jede Spende wird innerhalb von ein bis zwei Monaten eine Spendenquittung ausgestellt. Diese wird ausschließlich via E-Mail an die im Spendenprozess angegebene E-Mail-Adresse verschickt. Ausstellerin der Spendenquittungen ist die gemeinnützige Haus des Stiftens GmbH.
Die Daten, die Sie im Zuge einer Spende angeben (Name, E-Mail, Spendenbetrag) werden vertraulich behandelt - weder die begünstigte Organisation, noch Ihr Unternehmen erhält Zugriff Ihre persönlichen Daten.
Es können alle gängigen Browser genutzt werden, sofern es sich um eine aktuelle Version handelt. Veraltete Versionen sowie der Browser "Internet Explorer" können zu Fehlern und eingeschränktem Funktionsumfang führen und sollten daher nicht genutzt werden.
Alle Spenden gehen zunächst auf einem Konto der gemeinnützigen Haus des Stiftens GmbH ein. In der Regel werden die Spenden dann innerhalb von einem Monat an die ausgewählten Organisationen ausgezahlt.
Alle in Deutschland als gemeinnützig anerkannten Organisationen jeder Größe und Rechtsform – vom Verein bis zur gGmbH – können gefördert werden.
Voraussetzung ist, dass sie sich auf der Spendenplattform www.foerderprogramme.org registrieren. Diese wird ebenfalls von der Haus des Stiftens gGmbH betrieben. www.foerderprogramme.org.
Sie können entweder selbst eine Liste von max. 20 Organisationen zusammenstellen oder auf den Pool der auf www.foerderprogramme.org teilnehmenden Organisationen zugreifen.
Sie erhalten regelmäßig anonymisierte Auswertungen mit Informationen über Spendenhöhe und Anzahl der unterstützten Organisationen. Die Bereitstellung von personalisierten Daten,
beispielsweise das Spendenverhalten einzelner Mitarbeitender,
sowie der Zugang zum Backend der Anwendung ist nicht möglich.
Ja, 100 Prozent den Spenden werden an die gemeinnützigen Organisationen weitergeleitet. Das Unternehmen trägt die Gebühren in Höhe von 5 Prozent der abgewickelten Spendensumme.
Alle in Deutschland als gemeinnützig anerkannten Organisationen jeder Größe und Rechtsform – vom Verein bis zur gGmbH – können gefördert werden.
Alle Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Registrierung auf der zentralen Plattform www.förderprogramme.org vom Haus des Stiftens.
Alle Geldspenden werden in der Regel monatlich, mindestens jedoch quartalsweise vom Haus des Stiftens überwiesen. Im Verwendungszweck der Überweisung ist Mitarbeiterspende vermerkt. Weitere Informationen gibt es nicht.
Ja, alle über die Mitarbeiterspende erhaltenen Spenden müssen zweckgebunden für das dort eingestellte Projekt verwendet werden. Der Projektname ist im Verwendungszwecks der Überweisung vermerkt.
Sollten Spenden nicht für das bei Mitarbeiterspende ausgewiesene Projekt verwendet werden können, ist die Organisation verpflichtet,
dies Haus des Stiftens mitzuteilen. Ob die Spenden zurücküberwiesen werden müssen oder für ein anderes Projekt genutzt werden können, wird dann individuell entschieden.
Nein, sofern die Überweisung von Haus des Stiftens kommt, dürfen für die erhaltenen Gelder keine Spendenquittungen an die Kampagneninhaber (Unternehmen bzw. Mitarbeitende) ausgestellt werden.
Haus des Stiftens müssen Sie in der Regel für die erhaltenen Spenden ebenfalls keine Spendenquittung ausstellen.
Auf der folgenden Seite finden Sie Projekte, die Sie unterstützen können.
Geben Sie die Anzahl an Spendenguthaben ein, die Sie an dieses Projekt verteilen möchten. Sie können Ihre Spendenguthaben auch an mehrere Projekte verteilen.
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